Sandy Laderer
AGB Hundetraining & Erlebnistouren
Teilnahmebedingungen Erlebnistouren
1. Veranstalter
Hundetrainerin Sandy Laderer
Hahnengasse 10
72582 Grabenstetten
Deutschland
2. Leistungen des Anbieters
Gegenstand der Angebote sind Aktivitäten für Menschen mit Hunden. Die Angebote mit gezielten Übungs- oder Trainingsanteilen werden nur von Hundetrainer*innen mit Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG durchgeführt. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass jede der ausführenden Personen über einen Erste-Hilfe-Kurs am Hund verfügt.
3. Veranstaltungsort
Die Angebote finden an den jeweils angegebenen Standorten statt. Den genauen Veranstaltungsort mit Anschrift bekommst du nach deiner Anmeldung schriftlich mitgeteilt.
4. Rechte und Pflichten des Anbieters
Hundetrainerin Sandy Laderer behält sich vor, in einzelnen Fällen (z.B. bei Fehlen von Impfschutz oder einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung) Besucher*innen von Aktivitäten auszuschließen. Die Tourenleiter*innen sind den Teilnehmenden mit ihren Hunden gegenüber weisungsbefugt. Entsprechend sind die Tourleiter*innen befugt, Teilnehmende, die sich nicht an die Vorgaben halten, von der Veranstaltung auszuschließen. Ebenso werden Teilnehmende unverzüglich von Angeboten ausgeschlossen, die grob fahrlässig handeln oder einem Hund Schmerzen bzw. Gewalt zufügen. Im Fall eines selbstverschuldeten Ausschlusses aus der Veranstaltung können vom Anbieter keine Kosten erstattet werden.
Der Anbieter verpflichtet sich, für eine Umgebung zu sorgen, in der das körperliche und seelische Wohl von Mensch und Tier nicht gefährdet wird. Hundetrainerin Sandy Laderer behält sich das Recht vor, eine Aktivität oder einzelne Einheiten räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder bei zu geringer Besucher*innenzahl abzusagen. Bei einer kompletten Stornierung des Angebots durch den Anbieter wird die bis dahin gezahlte Gebühr erstattet. Das gleiche gilt bei kurzfristiger Verhinderung der Tourenleiter*innen wegen Krankheit oder höherer Gewalt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Rechte und Pflichten der Teilnehmenden
Die Landeshundegesetze des Bundeslandes Baden-Württemberg sind zur Vermeidung von Gefahren vom Besucher auch bei der Nutzung der Angebote zu beachten. Dies gilt im Besonderen für die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht. Jede teilnehmende Person übernimmt hier selbst die Haftung für sich und ihren Hund. Eine Teilnahme von Hunden an den Angeboten von Hundetrainerin Sandy Laderer mit Hund ist grundsätzlich nur möglich, wenn Impfschutz (Tollwut) sowie eine aktuell gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden können. Außerdem hat die teilnehmende Person dafür zu sorgen, dass der eigene Hund andere Tiere nicht mit ansteckenden Erkrankungen gefährdet. Halter*innen von Hunden mit ansteckenden Krankheiten bzw. deren Hunde werden für die Dauer der Krankheit von den Angeboten ausgeschlossen. Daher sind sowohl der Impfpass, als auch eine Versicherungsbescheinigung auf Anfrage vorzulegen. Aufgrund fehlender Nachweise ist ein Ausschluss von Aktivitäten möglich. Läufige Hündinnen können nicht an den Angeboten teilnehmen. Bei Eintritt der Läufigkeit während einer Veranstaltung sind die Tourleiter*innnen umgehend zu informieren, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Wird die Leitung erst kurz vor Angebotsbeginn informiert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kosten. Die teilnehmende Person haftet für alle von ihr und ihrem Hund während der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt insbesondere auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. Hundetrainerin Sandy Laderer haftet nicht für Schäden, die die teilnehmende Person dadurch verursacht, dass sie die Weisungen der Tourenleitung missachtet.
6. Kauf, Preise und Widerrufsrecht
Eine Buchung für die Tour ist verbindlich. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei der Buchung für termingebundene Freizeitaktivitäten ausgeschlossen. Die gebuchte Tour ist übertragbar. Der Käufer verpflichtet sich bei Übertragung auf eine dritte Person, den Anbieter rechtzeitig über Namen und Kontaktmöglichkeiten der Person zu benennen, auf die die Buchung übertragen wurde. Die Preise und eine eventuelle Begrenzung der Besucher*innenzahl werden in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung angegeben. Die Zahlung ist sofort, spätestens jedoch zwei Tage vor Tourenbeginn, fällig. Die Käufer*in ist nur nach vorheriger Bezahlung zum Besuch der gebuchten Aktivität berechtigt. Ist die Zahlung 2 Tage vor Tourenbeginn nicht auf dem Konto des Anbieters eingegangen, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
7. Haftungsbegrenzung
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf den Tourenpreis des jeweiligen Angebots begrenzt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
Stand: 09.07.2024
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Bad Urach. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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