AGB


AGB Hundetraining & Gruppenangebote


§ 1 Geltungsbereich
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Hundetrainerin Sandy Laderer (nachfolgend “Hundetrainer”) und dem Kunden (nachfolgend “Hundehalter”) im Rahmen von Einzeltrainings, Gruppenangeboten, Beratungen und sonstigen Dienstleistungen, insbesondere Hausbesuche des Hundetrainers. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
 
§ 2 Leistungen des Hundetrainers
1. Der Hundetrainer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
2. Ein Erfolg im Sinne eines garantierten Erreichens der Trainingsziele kann nicht gewährleistet werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit des Hundehalters sowie den individuellen Eigenschaften des Hundes abhängt.
 
§ 3 Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Hundetrainers durch den Hundehalter zustande.
2. Vor der ersten Trainingseinheit ist ein Anmeldeformular vom Hundehalter auszufüllen und dem Hundetrainer auszuhändigen.
 
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
1. Der Hundehalter versichert, dass der teilnehmende Hund geimpft und gesund ist sowie über einen gültigen Versicherungsschutz (Tierhalterhaftpflicht) verfügt.
2. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hundetrainer vor Beginn des Trainings über etwaige Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten oder bekannte Risiken des Hundes zu informieren.
3. Der Hundetrainer behält sich das Recht vor, Hunde oder Hundehalter von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese eine Gefahr für andere Teilnehmer oder Hunde darstellen.
 
§ 5 Haftung
1. Der Hundehalter übernimmt die volle Verantwortung und Haftung für sich und seinen Hund während der Trainingseinheiten.
2. Der Hundetrainer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn verursacht wurden.
3. Der Hundehalter bleibt während der gesamten Dauer der Trainingseinheiten sowie Gruppenangebote in vollem Umfang Halter im Sinne des § 833 BGB (Tierhalterhaftung). Der Hundehalter übernimmt die alleinige Verantwortung für Schäden, die durch seinen Hund an Personen, Tieren oder Sachen verursacht werden, unabhängig davon, ob diese während des Trainings oder außerhalb davon auftreten.

4. Der Hundehalter stellt den Hundetrainer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Schäden entstehen, die vom Hund des Hundehalters verursacht wurden.
5. Versicherungsschutz:
Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, die auch Schäden im Rahmen von Hundetrainingsmaßnahmen abdeckt.
4. Mitwirkungspflichten:
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Trainer über besondere Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten oder sonstige Risiken seines Hundes zu informieren, die die Sicherheit während des Trainings beeinträchtigen könnten.
 
§ 6. Ergänzung: Hausbesuche
 
Durchführung:
a) Bei Hausbesuchen wird der Hundetrainer die vereinbarten Leistungen am Wohnort des Hundehalters oder an einem anderen vereinbarten Ort erbringen.
b) Der Hundehalter verpflichtet sich, während des Hausbesuchs für einen störungsfreien Ablauf zu sorgen und eine geeignete Umgebung für das Training bereitzustellen.
 
Verantwortung des Hundehalters:
a) Der Hundehalter übernimmt die Verantwortung für sämtliche Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Hundetrainers auf seinem Grundstück oder in seiner Wohnung.
b) Der Hundehalter haftet für Schäden, die durch ungesicherte Gefahrenquellen (z. B. freilaufende Tiere, defekte Anlagen) entstehen könnten.
 
Sicherheit:
a) Der Hundetrainer behält sich vor, Hausbesuche abzubrechen, wenn er sich oder Dritte durch den Hund oder die Umstände vor Ort gefährdet sieht.
b) In solchen Fällen wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
 
 
§ 7 Zahlung und Rücktritt
1. Die vereinbarten Gebühren sind zu Beginn oder spätestens nach der Trainingseinheit ohne Abzug zu zahlen. Bei der Teilnahme an Gruppenangeboten ist der jeweilige Betrag vor der Teilnahme zu zahlen. 
2. Bei Verhinderung durch den Hundehalter an der Teilnahme zum Einzeltraining ist der Hundetrainer rechtzeitig (spätestens 24h vorher) telefonisch zu informieren. Bei den Gruppenangeboten gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Diese sind bei der bei der Buchung ersichtlich.
3. Der Hundetrainer behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
 
§ 8 Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.
2. Bereits geleistete Zahlungen werden nur im Falle einer Kündigung durch den Hundetrainer zurückerstattet, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
 
§ 9 Datenschutz
 
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten ausschließlich für die Vertragsabwicklung gespeichert und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Hundehalters, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
 
§ 10 Sonstige Bestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Hundetrainers, sofern gesetzlich zulässig.

 



Teilnahmebedingungen Gruppenangebote


1. Veranstalter

Hundetrainerin Sandy Laderer

Hahnengasse 10

72582 Grabenstetten

Deutschland


2. Leistungen des Anbieters

Gegenstand der Angebote sind Aktivitäten für Menschen mit Hunden. Die Angebote mit gezielten Übungs- oder Trainingsanteilen werden nur von Hundetrainer*innen mit Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG durchgeführt. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass jede der ausführenden Personen über einen Erste-Hilfe-Kurs am Hund verfügt.

 

3. Veranstaltungsort

Die Angebote finden an den jeweils angegebenen Standorten statt. Den genauen Veranstaltungsort mit Anschrift bekommst du nach deiner Anmeldung schriftlich mitgeteilt.

 

4. Rechte und Pflichten des Anbieters

Der Hundetrainer behält sich vor, in einzelnen Fällen (z.B. bei Fehlen von Impfschutz oder einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung) Besucher*innen von Aktivitäten auszuschließen. Die Trainer*innen sind den Teilnehmenden mit ihren Hunden gegenüber weisungsbefugt. Entsprechend sind die Trainer*innen befugt, Teilnehmende, die sich nicht an die Vorgaben halten, von der Veranstaltung auszuschließen. Ebenso werden Teilnehmende unverzüglich von Angeboten ausgeschlossen, die grob fahrlässig handeln oder einem Hund Schmerzen bzw. Gewalt zufügen. Im Fall eines selbstverschuldeten Ausschlusses aus der Veranstaltung können vom Anbieter keine Kosten erstattet werden.

Der Anbieter verpflichtet sich, für eine Umgebung zu sorgen, in der das körperliche und seelische Wohl von Mensch und Tier nicht gefährdet wird. Der Hundetrainer behält sich das Recht vor, eine Aktivität oder einzelne Einheiten räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder bei zu geringer Besucher*innenzahl abzusagen. Bei einer kompletten Stornierung des Angebots durch den Anbieter wird die bis dahin gezahlte Gebühr erstattet. Das gleiche gilt bei kurzfristiger Verhinderung der Trainer*innen wegen Krankheit oder höherer Gewalt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

5. Rechte und Pflichten der Teilnehmenden

Die Landeshundegesetze des Bundeslandes Baden-Württemberg sind zur Vermeidung von Gefahren vom Besucher auch bei der Nutzung der Angebote zu beachten. Dies gilt im Besonderen für die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht. Jede teilnehmende Person übernimmt hier selbst die Haftung für sich und ihren Hund. Eine Teilnahme von Hunden an den Angeboten von Hundetrainerin Sandy Laderer mit Hund ist grundsätzlich nur möglich, wenn Impfschutz (Tollwut) sowie eine aktuell gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden können. Außerdem hat die teilnehmende Person dafür zu sorgen, dass der eigene Hund andere Tiere nicht mit ansteckenden Erkrankungen gefährdet. Halter*innen von Hunden mit ansteckenden Krankheiten bzw. deren Hunde werden für die Dauer der Krankheit von den Angeboten ausgeschlossen. Daher sind sowohl der Impfpass, als auch eine Versicherungsbescheinigung auf Anfrage vorzulegen. Aufgrund fehlender Nachweise ist ein Ausschluss von Aktivitäten möglich. Läufige Hündinnen können nicht an den Angeboten teilnehmen. Bei Eintritt der Läufigkeit während einer Veranstaltung sind die Trainer*innnen umgehend zu informieren, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Wird erst kurz vor Angebotsbeginn informiert, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kosten. Die teilnehmende Person haftet für alle von ihr und ihrem Hund während der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt insbesondere auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. Hundetrainerin Sandy Laderer haftet nicht für Schäden, die die teilnehmende Person dadurch verursacht, dass sie die Weisungen der Trainer*innen missachtet.

 

6. Kauf, Preise und Widerrufsrecht

Eine Buchung für das Angebot ist verbindlich. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei der Buchung für termingebundene Freizeitaktivitäten ausgeschlossen. Das gebuchte Angebot ist nicht übertragbar. Die Preise und eine eventuelle Begrenzung der Besucher*innenzahl werden in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung angegeben. Die Zahlung ist sofort, spätestens jedoch zwei Tage vor Tourenbeginn, fällig. Die Käufer*in ist nur nach vorheriger Bezahlung zum Besuch der gebuchten Aktivität berechtigt. Ist die Zahlung 2 Tage vor Tourenbeginn nicht auf dem Konto des Anbieters eingegangen, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. 

 

7. Haftungsbegrenzung

Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das jeweilige Angebot begrenzt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

Stand: 09.07.2024


Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Bad Urach. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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